1     Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für die von Parker-Origa GmbH kostenlos zur Verfügung gestellte Software RL-sizing.

1.1     Allgemeines

Soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen worden ist, gelten für die Nutzung der Software RL-sizing ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Mit der Nutzung, Verwendung, Weitergabe oder Installation erklärt der Anwender (Kunde) sein Einverständnis zur Geltung der vorliegenden Nutzungsbedingungen. Die Lizenz zur Nutzung endet automatisch, wenn die Nutzungsbedingungen nicht eingehalten werden.

Der Anwender benötigt für die Benutzung des softwarebasierten Programms RL-sizing das Betriebssystem Windows 2000, XP oder Vista mit einem Arbeitsspeicher von 256MB RAM, Java runtime 1.6 und Adobe Acrobat Reader 6.0. Der Anwender ist damit einverstanden, vom Lizenzgeber Gebrauchs- bzw. Produktinformationen zu erhalten. Die Software RL-sizing dient dazu, dem Anwender Informationen über einzelne Produkte des Lizenzgebers zur Verfügung zu stellen. Die ordnungsgemäße Dateneingabe obliegt der alleinigen Verantwortung des Anwenders. Das von der Software RL-sizing ermittelte Ergebnis ist ein unverbindlicher Vorschlag des Lizenzgebers und ersetzt nicht die individuelle technische Beratung.

1.2     Nutzungsrechte

Der Lizenzgeber stellt dem Anwender die Software RL-sizing kostenlos als Unterstützungstool für Auslegungen seiner elektrischen Linearantriebe zur Verfügung. Der Lizenzgeber gewährt eine nicht ausschließliche, einfache Lizenz zur Nutzung. Vervielfältigungen oder eine Weitergabe an Dritte, gleich aus welchem Rechtsgrund und gleich welcher Art, sind nur mit vorheriger Zustimmung des Lizenzgebers zulässig. Der Anwender verpflichtet sich die Software RL-sizing im Einklang mit den jeweils geltenden anwendbaren Gesetzen zu nutzen. Die Software RL-sizing ist geistiges Eigentum der Parker Hannifin Corp. und im Sinne des Urheberrechts geschützt. Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte stehen ausschließlich dem Lizenzgeber zu.

1.3     Gewährleistung/Haftung

Der Lizenzgeber haftet für die Betriebsbereitschaft der lizenzierten Software RL-sizing. Sie muss frei von wesentlichen Sachmängeln technisch funktionieren. Der Anwender informiert den Lizenzgeber über aufgetretene Sachmängel, wenn sie auf softwaretechnischen Fehlern oder einer fehlerhaften Bewältigung der Programmierungsaufgaben beruhen. Auf Verlangen übermittelt der Anwender unverzüglich die zur Beseitigung erforderlichen Informationen und Unterlagen.

Der Lizenzgeber haftet nicht für Folgeschäden wie z.B. entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Schäden an anderer Software, die die Software RL-sizing beim Anwender oder Dritten unmittelbar oder mittelbar herbeiführt. Der Lizenzgeber haftet auch nicht für die Kompatibilität mit der vom Anwender verwendeten Hardware oder für Schäden, die durch Fehlgebrauch, Eingabe unrichtiger Inhalte, Änderungen, Modifikationen der Software RL-sizing oder Hardwarefehler entstehen. Sollte der Anwender zusätzliche Software benutzen, die nicht vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt wurde, haftet der Lizenzgeber nicht für das ordnungsgemäße Funktionieren der Software RL-sizing und nicht für Mängel oder dadurch verursachte Schäden. Der Lizenzgeber haftet, unabhängig vom Rechtsgrund, nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder für die nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird. Die Pflicht zur Leistung von Schadensersatz ist auf die üblicherweise in vergleichbaren Fällen entstehenden Schäden beschränkt. Die Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger den Umständen angemessener Erstellung von Sicherungskopien entstanden wäre.

Der Lizenzgeber haftet nicht dafür, dass die lizenzierte Software RL-sizing bestimmte Leistungsergebnisse herbeiführt. Das gilt auch für die Gebrauchsfähigkeit des Softwarepaketes RL-sizing zu dem vereinbarten oder einem anderen Zweck. Das Risiko der wirtschaftlichen Verwertbarkeit liegt beim Anwender.

Die Ansprüche des Anwenders verjähren 12 Monate nach Lieferung.

Der Lizenzgeber kann die Nutzungsbedingungen und/oder Software RL-sizing jederzeit ändern oder ergänzen. Eine Weiterentwicklung oder Anpassung wird nicht zugesagt oder gewährleistet.

1.4     Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungen des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.

Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Vereinbarung im übrigen nicht berührt. Eine entsprechend unwirksame, rechtswidrige oder undurchführbare Klausel wird durch eine Klausel ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, rechtswidrigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

Die Nutzungsbedingungen werden für die internationalen Kunden in verschiedene Sprachen übersetzt. Rechtsverbindlich sind nur die Regelungen der deutschen und englischen Sprachfassung.